Berufspädagoge werden – Voraussetzungen für die IHK-Prüfung

Für die IHK-Prüfung zum Geprüften Berufspädagogen oder zur Geprüften Berufspädagogin brauchst du in der Regel einen anerkannten Abschluss und danach einschlägige Berufspraxis. Je nach Abschluss sind mindestens ein, zwei oder fünf Jahre erforderlich. Ob deine Nachweise ausreichen, klärst du am besten vor der Kursbuchung mit deiner IHK.

Geprüfter Berufspädagoge werden

Welche Voraussetzungen brauche ich für die IHK-Prüfung?

  1. Berufliche Aufstiegsfortbildung und mindestens ein Jahr anschließende Berufspraxis. Dazu zählen etwa der Abschluss als Aus- und Weiterbildungspädagoge, Fachwirt, Fachkaufmann, Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister sowie vergleichbare geregelte Fortbildungsabschlüsse nach BBiG oder Handwerksordnung.
  2. Hochschul- oder Fachschulabschluss und mindestens zwei Jahre anschließende Berufspraxis. Bei der Fachschule muss es sich um einen staatlich anerkannten Abschluss nach einer zweijährigen Fortbildung handeln.
  3. Anerkannter Ausbildungsberuf und mindestens fünf Jahre anschließende Berufspraxis. Du brauchst eine bestandene Abschlussprüfung in diesem Beruf. Bei diesem Zugang nennt die Verordnung zusätzlich eine bestandene Ausbildereignungsprüfung nach § 4 AEVO oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.

Reiche vorhandene pädagogische Nachweise zur Vorabklärung mit ein. Die IHK beurteilt, ob deine Qualifikation als gleichwertiger Nachweis zählt. Zulassungsvoraussetzungen in § 2 BPädFortbV nachlesen.

Welche Berufspraxis zählt?

Deine Tätigkeiten müssen einen wesentlichen Bezug zu den berufspädagogischen Aufgaben und zu den in der Verordnung genannten fachlichen Tätigkeiten haben. Beispiele sind das Planen betrieblicher Ausbildung, das Begleiten von Lernenden oder das Entwickeln von Weiterbildungen. Lass dir im Arbeitszeugnis oder in einer Tätigkeitsbescheinigung Zeitraum und konkrete Aufgaben bestätigen. Aufgaben nach § 1 BPädFortbV.

Passt dein Werdegang in keinen der drei Wege, kommt eine Zulassung nach § 2 Absatz 3 infrage. Mit Zeugnissen oder anderen geeigneten Unterlagen kannst du glaubhaft machen, dass du die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten erworben hast. Zulassung über andere Nachweise in der Prüfungsverordnung.

Erst Zulassung klären, dann den Lehrgang auswählen

Wer kann Geprüfter Berufspädagoge werden?

Über die Lehrgangsteilnahme entscheidet der Anbieter nach seinen Teilnahmebedingungen. Die IHK entscheidet gesondert über die Prüfungszulassung. Ein Vorbereitungslehrgang ist freiwillig. Kläre bei deiner zuständigen IHK auch die Anmeldefrist und den Prüfungsort. Die IHK München erklärt unter „Zulassung zur Prüfung“, wo du deine Unterlagen zur Prüfung einreichst. IHK-Information zur Vorabklärung der Prüfungszulassung.